Steuererklärung

Papier ist für Fiskus keine Alternative

Finanzämter dürfen die elektronische Steuererklärung einfordern - auch gegen die Datenschutzbedenken Einzelner.

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STUTTGART. Freiberufler und Selbstständige können sich der Pflicht, ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu senden, nicht entziehen.

Wie schon zuvor andere Finanzgerichte ließ auch das Finanzgericht Baden-Württemberg keine Ausnahme zu und lehnte den Antrag eines Ingenieurs ab, ihm die Übersendung der Unterlagen in Papierform oder auf CD zu gestatten.

Mit Hinweis auf die Enthüllungen von Edward Snowden hatte er geltend gemacht, dass jede Datenübermittlung an das Finanzamt abgehört und verändert werden könne. Auch sei nicht auszuschließen, dass die von der Finanzverwaltung bereitgestellte Software, wenn sie auf seinem Rechner installiert wird, möglicherweise ein Eigenleben führen werde.

Das Finanzgericht teilte die Sorgen des Klägers nicht. Die Übermittlungssoftware, die von der Finanzverwaltung bereitgestellt wird, sei vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden und gewährleistete ein hinreichendes Maß an Datensicherheit, so das Gericht. Sicherheitslücken seien nicht bekannt. (juk)

Az.: 7-K-3192/15

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