Homöopathie-Vertrag

Patienten müssen Teilnahme bestätigen

Das Bundesversicherungsamt hat den Homöopathie-Vertrag der Barmer GEK beanstandet.

Veröffentlicht:

KÖLN. Niedergelassene Ärzte, die am Homöopathie-Vertrag der Barmer GEK teilnehmen, müssen ab 1. Oktober 2013 ihre Patienten eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen lassen.

Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ihre Mitglieder aufmerksam.

Hintergrund ist die Tatsache, dass das Bundesversicherungsamt den Vertrag wegen des Fehlens einer solchen Erklärung beanstandet hat. Patienten, die vor dem 30. September Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch nehmen, müssen keine Erklärung unterzeichnen.

Die KVWL fordert die Ärzte auf, die Dokumente mit der Quartalsabrechnung einzureichen. Sie leitet sie dann an die Barmer GEK weiter. (iss)

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