Homöopathie-Vertrag

Patienten müssen Teilnahme bestätigen

Das Bundesversicherungsamt hat den Homöopathie-Vertrag der Barmer GEK beanstandet.

Veröffentlicht:

KÖLN. Niedergelassene Ärzte, die am Homöopathie-Vertrag der Barmer GEK teilnehmen, müssen ab 1. Oktober 2013 ihre Patienten eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen lassen.

Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ihre Mitglieder aufmerksam.

Hintergrund ist die Tatsache, dass das Bundesversicherungsamt den Vertrag wegen des Fehlens einer solchen Erklärung beanstandet hat. Patienten, die vor dem 30. September Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch nehmen, müssen keine Erklärung unterzeichnen.

Die KVWL fordert die Ärzte auf, die Dokumente mit der Quartalsabrechnung einzureichen. Sie leitet sie dann an die Barmer GEK weiter. (iss)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung