Homöopathie-Vertrag

Patienten müssen Teilnahme bestätigen

Das Bundesversicherungsamt hat den Homöopathie-Vertrag der Barmer GEK beanstandet.

Veröffentlicht:

KÖLN. Niedergelassene Ärzte, die am Homöopathie-Vertrag der Barmer GEK teilnehmen, müssen ab 1. Oktober 2013 ihre Patienten eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen lassen.

Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ihre Mitglieder aufmerksam.

Hintergrund ist die Tatsache, dass das Bundesversicherungsamt den Vertrag wegen des Fehlens einer solchen Erklärung beanstandet hat. Patienten, die vor dem 30. September Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch nehmen, müssen keine Erklärung unterzeichnen.

Die KVWL fordert die Ärzte auf, die Dokumente mit der Quartalsabrechnung einzureichen. Sie leitet sie dann an die Barmer GEK weiter. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arztgehälter

Angestellte Ärzte in Praxen verdienen besser auf dem Land

Neues Veranstaltungsformat

Speeddating mit möglichen Praxisnachfolgern: Stimmt die Chemie?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Arztgehälter

Angestellte Ärzte in Praxen verdienen besser auf dem Land

Früherkennung neu gedacht

Neue Idee fürs Darmkrebs-Screening: Die Toilette schlägt Alarm

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung