Urteil

Pflege durch selbstständige Osteuropäer bestätigt

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EBSDORFERGRUND/FRANKFURT. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat das Franchise-System zur Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften der Hausengel GmbH bestätigt (Az.: 1 Ws 179/13).

Danach seien die Hausengel-Franchiesenehmer selbstständig tätig, teilte das Unternehmen im mittelhessischen Ebsdorfergrund mit. Die Firma bietet ambulante Pflegedienstleistungen durch examinierte Kräfte an und vermittelt interessierte Familien und Pflegebedürftige an osteuropäische Betreuungsdienstleister.

Das Frankfurter Urteil sei überfällig gewesen, erklärte Geschäftsführer Simon Wenz. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen gegen die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH eingestellt. (mwo)

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