Praxisauto - formlose Aufzeichnungen genügen
NEU-ISENBURG. Die gesetzlichen Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Praxis-Fahrzeugen sorgen bei Ärzten seit Monaten für Verunsicherung. Wer nachweisen will, daß er sein Auto überwiegend für die Praxis nutzt, muß dem Finanzamt das auch belegen. Bis jetzt schien dafür nur das Fahrtenbuch in Frage zu kommen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums stellt nun aber klar, daß auch formlose Nachweise genügen und daß eine Dokumentation über einen Zeitraum von drei Monaten ausreichend ist.