GASTBEITRAG
Praxisbesonderheiten als Regress-Schutzschild
Die ambulante vertragsärztliche Tätigkeit ist insbesondere bei der Verordnung von Arzneimitteln durch das Wirtschaftlichkeitsgebot geprägt. Oft fürchten sich Ärzte vor Arzneimittelregressen. Doch wer die Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung kennt, kann in einem Prüfverfahren gut argumentieren und die Notwendigkeit seiner Arzneiverordnungen darlegen.