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Frühe Nutzenbewertung

Praxissoftware soll Ärzte informieren

Zur Verbesserung der Therapie schlägt die KBV vor, die Resultate der frühen Nutzenbewertung künftig in die Praxissoftware einzuspeisen. Dies wäre ein "echter Mehrwert".

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Zur Verbesserung der Therapie schlägt die KBV vor, die Resultate der frühen Nutzenbewertung künftig in die Praxissoftware einzuspeisen.

Zur Verbesserung der Therapie schlägt die KBV vor, die Resultate der frühen Nutzenbewertung künftig in die Praxissoftware einzuspeisen.

© megaflopp / Fotolia

BERLIN. Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln sollen nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zukünftig in der Praxissoftware angezeigt werden. Dies dürfe weder zu einer Einschränkung der Verordnungsmöglichkeiten noch zu höheren Kosten für die Ärzte führen, forderte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister beim Konsultationsverfahren des Gesundheitsministeriums zu einer neuen Rechtsverordnung.

Hofmeister sagte: "Wir halten es für sinnvoll, den Arzt direkt beim Verordnungsvorgang wirkstoffbezogen über die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung zu informieren und damit eine evidenzbasierte Therapieentscheidung zu unterstützen." Die Angaben müssten allerdings für die Praxis geeignet sein, um einen echten Mehrwert zu bieten.

Die Rechtsverordnung sollte unter anderem Mindestanforderungen an die Informationen regeln, die zukünftig zu den Nutzenbewertungsbeschlüssen in der Verordnungssoftware abgebildet werden

Nach Auffassung der KBV soll der Arzt auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, für das eine Nutzenbewertung durchgeführt wurde, erläuterte Hofmeister. Da der G-BA bei einigen Arzneimitteln unterschiedliche Anwendungsgebiete bewertet hat, sollten dem Arzt nur die Informationen angezeigt werden, die der Diagnose des Patienten entsprechen.

Die Ergebnisse der patientenrelevanten Endpunkte aus den für die Nutzenbewertung herangezogenen Studien sollten zusammengefasst auf der Ebene Mortalität, Morbidität, Sicherheit und Lebensqualität angegeben werden. Für einen schnellen Überblick der Ärzte schlägt die KBV vor, diese Ergebnisse mit entsprechenden Symbolen darzustellen.

Darüber hinaus sollt angezeigt werden, wenn ein Arzneimittel als Praxisbesonderheit anerkannt wird und welche Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung bestehen.

Nachdrücklich wies der KBV-Vizedarauf hin, dass das Arztinformationssystem ausschließlich zur besseren Information der Ärzte und nicht als Instrument zur Verordnungssteuerung durch eine Verschärfung der Regressbedrohung missbraucht werden dürfe. Strikt abzulehnen sei deshalb die Forderung von Krankenkassen, dass Ärzte bei ihrer Verordnung dokumentieren sollen, welcher Subgruppe und damit Zusatznutzenkategorie ein Patient zuzuordnen sei.

Dadurch, so Hofmeister, würde nicht nur das Regressrisiko massiv steigen, sondern dies würde auch in keiner Weise der medizinisch-therapeutischen Realität entsprechen". Patienten entsprächen mit ihren Erkrankungen nicht immer den strengen Ein- und Ausschlusskriterien von Studien. Insofern handele es sich bei einer ärztlichen Therapieentscheidung immer auch um eine individuelle Abwägung.

Zur Finanzierung des Vorhabens schlägt Hofmeister eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung vor.

(sts)

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