Primärprävention: Lipidsenker nur mit Begründung
NEU-ISENBURG (ger). Auch sechs Monate nach ihrer Änderung verunsichern die Arzneimittelrichtlinien viele Vertragsärzte. Immer wieder wird zum Beispiel gefragt, unter welchen Voraussetzungen Lipidsenker verordnet werden dürfen.