Primärprävention: Lipidsenker nur mit Begründung
NEU-ISENBURG (ger). Auch sechs Monate nach ihrer Änderung verunsichern die Arzneimittelrichtlinien viele Vertragsärzte. Immer wieder wird zum Beispiel gefragt, unter welchen Voraussetzungen Lipidsenker verordnet werden dürfen.



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