Unimedizin Mannheim

Professor Jonas bleibt Chef der Augenklinik

Die Kündigung des Chefarztes der UniAugenklinik Mannheim war unwirksam. So urteilte das Arbeitsgericht Mannheim.

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MANNHEIM. Der langjährige Chefarzt der Mannheimer Universitäts-Augenklinik Professor Jost B. Jonas kann nach sechs Monaten Abwesenheit seine Arbeit in der Klinik wieder aufnehmen. Die gegen ihn wegen eines "tief greifend gestörten Vertrauensverhältnisses" ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Jonas gewann jetzt vor der Dritten Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim seinen Rechtsstreit gegen die Uniklinik. Gerichtsbeobachter gehen davon aus, dass der Rechtstreit in die nächste Instanz gehen wird - also zum Landesarbeitsgericht. Die Fronten zwischen dem Chefarzt und der Klinik sind weiterhin verhärtet.

Geschäftsführung in E-Mail verunglimpft

Auslöser für die außerordentliche Kündigung war eine E-Mail gewesen, die Jonas im Oktober 2012 an den Geschäftsführer des Klinikums geschickt hatte. Als "lügend" und "korrupt" hatte er hierin die Geschäftsführung verunglimpft.

Das Mannheimer Arbeitsgericht ließ keinen Zweifel daran, dass die von Professor Jonas gewählten Worte "völlig unmöglich" seien. Die Kammer habe sie dennoch für eine derart folgenschwere Personalentscheidung als "nicht ausreichend erachtet", so Kammervorsitzende Dr. Sigrid Bouwhuis.

Sie empfahl Jonas eine Entschuldigung, zu der der Klinikchef sich bereit zeigte. Seine Äußerungen täten ihm schon längst leid, so Jonas.

Seit Jahren schwelt der Streit zwischen der Klinikverwaltung und dem Arzt. Es geht dabei um die Verwendung von Landesmitteln.

Chefarzt Jonas wirft dem Klinikum Quersubventionierung vor, indem Mitarbeiter, die eigentlich für Forschung und Lehre zuständig seien, in der Krankenversorgung eingesetzt würden. (mm)

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