Urteil
Prüfgremien müssen „Nichtabrechner“ nicht generell aus der Statistik nehmen
Vertrags(zahn)ärzte sind in jedem Teilbereich zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Erweisen sich die in der Prüfverordnung vorgesehenen Methoden als nicht aussagekräftig, sind auch Einzelleistungsprüfungen gerechtfertigt, urteilt das LSG Celle.