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Kindesmissbrauch

Psychologe muss für mehr als vier Jahre in Haft

Weil sich ein psychologischer Psychotherapeut während einer Langzeittherapie an einem siebenjährigen Jungen vergangen hatte, wurde er zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.

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Saarbrücken. Ein Urteil wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs gegen einen Psychologen aus Saarbrücken ist nach jahrelanger Verhandlungsdauer rechtskräftig. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom 11. Dezember 2020 als unbegründet verworfen. Der Mann war vom Landgericht Saarbrücken zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Der 74 Jahre alte Mann hatte sich bei einer Langzeittherapie zwischen 2004 und 2006 an einem anfangs sieben Jahre alten Jungen sexuell vergangen. Angeklagt worden waren ursprünglich zehn Fälle. In dem Urteil war dem Mann zudem für fünf Jahre verboten worden, als psychologischer Psychotherapeut mit männlichen Personen unter 14 Jahren tätig zu sein.

Das Landgericht hatte den Psychologen bereits 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil damals aufgehoben und den Fall an das Gericht in Saarbrücken zurückverwiesen. (dpa)

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