Klare Regelungen nötig

Psychotherapeutische Weiterbildung: bvvp kritisiert fehlende Finanzierung im Pflegekompetenzgesetz

Klare Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung hält der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten für nötig. Unter anderem benötigten Praxen eine Förderung.

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Berlin. Im jüngst verabschiedeten Pflegekompetenzgesetz wird die psychotherapeutische Weiterbildung zwar adressiert. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) ist dennoch nicht zufrieden. Die Politik müsse sich endlich um die „dringend notwendigen Regelungen“ kümmern, forderte er am Dienstag in einer Mitteilung.

Zwar erhalten Weiterbildungsambulanzen durch das Gesetz nun die Möglichkeit, die Kosten im Zusammenhang mit Behandlungen durch Psychotherapeuten in Weiterbildung in die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen einzubringen. Eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung der Weiterbildung gebe es dadurch aber nicht.

Weitere Stellen müssen geschaffen werden

Das betreffe die ambulanten Praxen, in denen der überwiegende Teil der psychotherapeutischen Behandlungen stattfindet. Dort müsse es eine gezielte Finanzierung der Weiterbildung geben.

Für die stationäre Weiterbildung sei zudem eine Übergangsfinanzierung nötig, um ausreichend Weiterbildungsstellen anbieten zu können. Grund: Ein Großteil der Stellen in den Kliniken sei von den bis 2032 in der Übergangsregelung befindlichen „Psychotherapeuten in Ausbildung“ belegt. (eb)

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