Direkt zum Inhaltsbereich

Kritik am TSVG

Rechnungshof: Milliarden für ärztliche Terminvergabe haben nichts gebracht

Der Bundesrechnungshof war noch nie überzeugt von Extrageld für die vertragsärztliche Terminvergabe. Nun sehen sich die Rechnungsprüfer in ihren Zweifeln bestätigt.

Veröffentlicht:
Der Sitz des Bundesrechnungshofs.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 sollte mit zusätzlichen Vergütungsanreizen dazu beitragen, Terminstau zu verringern. Der Bundesrechnungshof betont jetzt: „Dies wurde nicht erreicht.“

© Oliver Berg/dpa

Bonn. Trotz Mehrausgaben in Milliardenhöhe für eine reibungslosere Terminvergabe der vertragsärztlichen Praxen hat sich die Versorgungslage für GKV-Versicherte laut Bundesrechnungshof verschlechtert. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 sollte mit zusätzlichen Vergütungsanreizen dazu beitragen, Terminstau zu verringern. „Dies wurde nicht erreicht“, so der Rechnungshof in einem neuen Bericht.

Allein bis Mitte 2024 hätten die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenkassen dafür 2,9 Milliarden Euro betragen, schreiben die Kontrolleure. „Dabei zeigt die bisherige Evaluation des TSVG, dass sich die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt haben.“ Der Rechnungshof fordert nun, die Extravergütung für TSS-Fälle wieder zu streichen. „Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber.“

„Fehlanreiz muss unterbunden werden“

Ärztinnen und Ärzten wirft der Rechnungshof inakzeptables Verhalten vor. Fachärzte machten die Terminvergabe etwa von einem „Dringlichkeitsnachweis“ des Hausarztes abhängig. Für Patienten bedeute dies, nochmals ihre Hausarztpraxis kontaktieren zu müssen. „Dieser Fehlanreiz muss unterbunden werden, denn er provoziert zusätzliche Arztkontakte und konterkariert das zentrale Anliegen des TSVG, Wartezeiten zu verkürzen“, so die Rechnungsprüfer.

Schon 2023 wies das Gesundheitsministerium dem Bericht zufolge intern auf Fehlentwicklungen hin und warnte vor „ungerechtfertigten Honorarzuwächsen“. Regelungen dagegen seien aber bis heute nicht beschlossen worden. Inzwischen sei die Wartezeit gesetzlich Versicherter auf einen Facharzttermin auf sechs Wochen gestiegen.

Auf diese, jetzt von der Bundesregierung kommunizierte Zahl verweist der Rechnungshof – und auf den Unterschied zu Privatpatienten. „Während 32,8 Prozent der gesetzlich Versicherten im Jahr 2019 länger als einen Monat auf einen Facharzttermin warteten, betrug dieser Anteil bei privat Versicherten 12,9 Prozent.“

Politische Steuerung gelingt nicht

Trotz allen politischen Bemühungen sank die vertragsärztliche Arbeitszeit in den vergangenen Jahren deutlich. Dem Bericht zufolge betrug sie 2014 noch durchschnittlich 41,3 und 2023 dann nur noch 34,5 Wochenstunden. Viele Ärztinnen und Ärzte könnten ihre Arbeitszeit reduziert haben, weil sie älter geworden seien oder als junge Menschen Familien gründeten. Auch hinsichtlich der vertragsärztlichen Arbeitszeit in Summe gibt es dem Bericht zufolge keinen Anstieg.

Der Rechnungshof fordert nun, die Fehlanreize des TSVG schnellstmöglich zu beseitigen. „Ein Zuwarten bis zur Umsetzung eines neuen Systems würde weiterhin zu einer ungerechtfertigten Doppelfinanzierung führen und ist nicht akzeptabel.“ Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beabsichtigt, mit einem Primärarztsystem künftig Hausärzte zur regelmäßig ersten Anlaufstelle und Gatekeeper für die Facharztversorgung zu machen. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
An der Frankfurt School of Finance & Management im Norden der Mainmetropole wird auch in diesem Jahr der Tag der Privatmedizin 2026 ausgerichtet. Die Veranstaltung ist für den 21. November angesetzt. (Archivbild)

© Frankfurt School of Finance & Management

Update

Praxiswissen und Innovation

Privatmedizin: Anregungen für die Praxis in Frankfurt am 21. November

Logo Medibiom

© Medibiom

MEDICE

MEDIBIOM – Darmgesundheit neu gedacht!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Lesetipps
Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2026 in der Kategorie Specialist Care:

© Marc-Steffen Unger

Fortgeschrittenes kleinzelliges Lungenkarzinom

Galenus-Preis 2026: Imdylltra® gewinnt in der Kategorie Specialist Care