Ärztekammer

Rechnungszins der Ärzteversorgung in Brandenburg gesenkt

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POTSDAM. Die Ärzteversorgung im Land Brandenburg hat ihren Rechnungszins gesenkt. Die Senkung von vier auf drei Prozent tritt für alle Beiträge ab Januar 2019 in Kraft. Das hat die Versammlung der Ärztekammer Brandenburg laut Brandenburgischem Ärzteblatt beschlossen.

Beschlossen wurden zudem einige Flexibilisierungen: Die Maximalbeiträge wurden erhöht, die Mindestbeiträge gesenkt, die Altersgrenze für die hinausgeschobene Rente ist von 70 auf 72 Jahre angehoben und eine Teilrente eingeführt worden.

Aufgrund des Risikoprofils der Kapitalanlage der Ärzteversorgung Brandenburg sei auch eine Erhöhung der maximalen Sicherheitsrücklage von fünf auf 7,5 Prozent nötig geworden, heißt es. (ami)

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