Schönheits-Ops erst nach 23 Uhr im Fernsehen erlaubt

MÜNCHEN (mwo). Schönheitsoperationen erst in der Nacht - das gilt fürs Fernsehen, wie der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil entschieden hat.

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Verwaltungsgerichtshof in München: Schönheitschirurgie erst ab 23 Uhr im TV.

Verwaltungsgerichtshof in München: Schönheitschirurgie erst ab 23 Uhr im TV.

© Rüdiger Wölk / imago

 Danach durfte die Bayrische Landesmedienanstalt (BLM) die erneute Ausstrahlung von zwei Folgen der MTV-Serie "I want a famous face" vor 23 Uhr verbieten.

Den Vorwurf der Medienaufsichtsbehörde, die Sendungen könnten die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, habe MTV nicht entkräftet.

Die BLM hatte zwei Folgen des Programms beanstandet, die im Juli und August 2004 zwischen 21.30 Uhr und 22.30 Uhr gesendet worden waren. Darin hatten sich junge Erwachsene einer Schönheitsoperation unterzogen, um ihren Idolen Kate Winslet und Pamela Anderson ähnlich zu sehen.

In den Unterhaltungssendungen über Schönheits-Operationen werde jungen Zuschauern suggeriert, dass es nur auf das Äußere ankomme und sich Probleme der Selbstakzeptanz durch Wegschneiden, Vergrößern von Körperteilen, Absaugen oder Einspritzungen lösen lassen.

Diese Einschätzung der Kommission für Jugendmedienschutz sei verbindlich, so der VGH. Der Musiksender habe dies vor Gericht nicht erschüttern können. Die von der BLM daraufhin verfügte Sendezeitbeschränkung für die zwei beanstandeten MTV-Folgen sei rechtmäßig.

Mögliche Wiederholungen der Folgen sind damit erst nach 23 Uhr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Az.: 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513

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