Operateur

Schraube im Blindflug versenkt

Das OLG Hamm hat einen Operateur zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt.

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KÖLN. Bei der operativen Versorgung einer Schultereckgelenksprengung muss der Chirurg die Bohrung zum Einbringen einer Schraube per Bildgebung überprüfen. Tut er das nicht und übersieht deshalb, dass die Bohrung zu nah am Gelenk liegt, muss er dem Patienten ein Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Ein 21 Jahre alter Mann hatte sich beim Fußballspielen eine Schultereckgelenksprengung Tossy III links zugezogen, die am selben Tag in einer Klinik operativ versorgt wurde.

Nach einigen Wochen musste die Schraube mit einer Revisionsoperation entfernt werden, weil sie ausgerissen war. Der Mann verklagte die Klinik. Das OLG sprach ihm 8000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zu.

Zu nah am Gelenk

Laut Sachverständigem lag das Gewinde mit der Schraube zu nah am Gelenk. Der Positionsfehler hätte durch intraoperative Bildgebung in zwei Ebenen vermieden werden können. Bei der in der Klinik vorgenommenen Bildgebung habe es sich um zwei Aufnahmen aus zwei unterschiedlichen Winkeln gehandelt, die zu dicht beieinander lagen.

Es sei "mehr als mutig und stellt eine reine Selbstüberschätzung dar, wenn ein Operateur sich lediglich auf seine Augen und seine Erfahrung verlasse und auf eine ordnungsgemäße Überprüfung verzichtet", heißt es in dem Urteil.

Das Gericht ging von einem groben Behandlungsfehler mit Umkehr der Beweislast aus. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes spielte eine Rolle, dass die Sportverletzung in jedem Fall noch weitergehende Mobilisierungsmaßnahmen erforderlich gemacht hätte. (iss)

Az.: 26 U 152/13

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