Schuldenzahlung für Kind nicht absetzbar

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MAINZ (eb). Eltern, die für ihr Kind Schulden abzahlen, können dies nicht als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Nach Angaben der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung waren die Richter nicht der Auffassung der Kläger gefolgt, dass die für außergewöhnliche Belastungen notwendige Zwangsläufigkeit vorliege. Eine rechtliche Verpflichtung der Eltern, die Schulden zu zahlen, habe ebenso wenig bestanden wie eine sittliche. Dafür reiche es nicht, dass sich die Eltern subjektiv verpflichtet fühlten.

Az.: 6 K 1358/08

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