Schulgeld bleibt bis zu 3000 Euro pro Jahr absetzbar

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BERLIN (dpa). Eltern können Schulgeldzahlungen weiterhin von der Steuer absetzen. Künftig soll allerdings ein neuer Höchstbetrag von jährlich 3000 Euro gelten. Das sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vor, dem der Bundestag ncoh zustimmen muss (wir berichteten). Die begrenzte Abzugsfähigkeit soll auch für Privatschulen im EU-Ausland gelten. Das Jahressteuergesetz sieht zugleich schärfere Maßnahmen gegen Steuerbetrug vor. Extremistische Vereine sollen finanzielle Vorteile durch Steuerprivilegien verlieren. Das neue Gesetz betrifft auch Ärzte: So werden Arbeitgeber für gesundheitsfördernde Aktionen in ihren Betrieben von der Umsatzsteuer befreit. Ebenfalls von dieser Steuer befreit werden ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Damit werden EU-Vorgaben umgesetzt.

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