Schwarztanker müssen Detektiv zahlen

KARLSRUHE (mwo). Wer ohne zu Bezahlen eine Tankstelle verlässt, muss später gegebenenfalls nicht nur die Tankrechnung nachzahlen.

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Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, kann der Tankstellenbetreiber auch Erstattung der Kosten für einen Detektiv verlangen, der mit der Ermittlung des säumigen Kunden beauftragt wurde. Begründung: Ohne Detektiv könne der Tankwart den Käufer nicht zur Zahlung auffordern.

Az.: VIII ZR 171/10

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