Schwere Zeit für Teilgemeinschaftspraxen
STUTTGART. Werden Ärzte in Baden-Württemberg, die in Teilgemeinschaftspraxen arbeiten, jetzt mit Schwierigkeiten rechnen müssen, nachdem die Landesärztekammer ihre Berufsordnung geändert hat? Wiederholt sich das, was man bereits aus Rheinland-Pfalz kennt? Hier mussten sich 170 Haus- und Fachärzte einer Teilgemeinschaftspraxis (TGP) den rechtlichen Bedenken der Ärztekammer beugen und ihre Zusammenarbeit 18 Monate nach der Antragstellung beenden.