Abrechnungsexperte klärt auf
So lässt sich eine Beratung per E-Mail abrechnen
Die GOÄ gibt Ärzten durchaus den nötigen Spielraum, um Patienten auch die Beratung per E-Mail anbieten zu können – und zwar nicht zum Nulltarif. Unser Abrechnungsexperte gibt Tipps.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


