Gekündigter AOK-Vertrag
Sozialgericht verneint automatische Teilnahme an HzV-Nachfolgevertrag in Bayern
Ärzte, die in den früheren HzV-Vertrag der AOK Bayern eingeschrieben waren, nehmen nicht automatisch am Nachfolgevertrag teil. Das hat das SG München entschieden. Demnach darf ihnen das KV-Honorar nicht einfach um die HzV-Patienten gekürzt werden.