EHEC

Sprossenhersteller scheitert mit Schadenersatz-Klage

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BRAUNSCHWEIG. Ein Sprossenhersteller hat nach der EHEC-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig wies am Dienstag die Klage des in der Nähe von Hamburg ansässigen Unternehmens ab.

Der Hersteller forderte Schadenersatz von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe.

Die EHEC-Epidemie hatte zur Folge, dass 53 Menschen an dem Darmkeim starben und mehr als 4000 Menschen daran erkrankten.

Die Epidemie war der schwerste Ausbruch einer Infektionskrankheit in Deutschland seit Jahrzehnten. Als Quelle für die Infektionen gelten aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen, aus denen Sprossen gezüchtet wurden. (dpa)

Az.: 7 O 372/12

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Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 06.09.201417:17 Uhr

Merkwürdiges Urteil!

So etwas ähnliches habe ich erlebt bei der ersten AIDS-Hysterie in den 80-ger Jahren,
als "Blutprodukte" entdeckt wurden, die mit dem Virus kontaminiert waren.
Da stand auch ein Krankenhaus in der Bildzeitung, das solche Produkte NICHT besaß.
Eine Rückfrage bei der entsprechenden "behördlichen" Untersuchungskommission die diese FALSCHE Information AN DIE PRESSE,
nicht an das "verdächtigte" Krankenhaus gegeben hatte, ergab noch nicht einmal eine Entschuldigung.

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