Steuerfahndung ins Blaue hinein ist unzulässig
DÜSSELDORF (juk). Ohne konkrete Anhaltspunkte auf Steuerhinterziehung müssen Aktienunternehmen den Finanzämtern nicht die Namen ihrer Aktionäre nennen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
DÜSSELDORF (juk). Ohne konkrete Anhaltspunkte auf Steuerhinterziehung müssen Aktienunternehmen den Finanzämtern nicht die Namen ihrer Aktionäre nennen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.
Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!