Steuerfahndung ins Blaue hinein ist unzulässig
DÜSSELDORF (juk). Ohne konkrete Anhaltspunkte auf Steuerhinterziehung müssen Aktienunternehmen den Finanzämtern nicht die Namen ihrer Aktionäre nennen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
DÜSSELDORF (juk). Ohne konkrete Anhaltspunkte auf Steuerhinterziehung müssen Aktienunternehmen den Finanzämtern nicht die Namen ihrer Aktionäre nennen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!