Umsatzsteuer auf Anästhesie bei Schönheits-OP

MÜNCHEN (mwo). Anästhesistische Leistungen bei Operationen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Operation einer Heilbehandlung dient.

Veröffentlicht:

Die Anästhesie bei Schönheits-OPs gehört daher nicht dazu, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.

Von der Umsatzsteuer befreit sei nur die ärztliche Diagnose und Heilbehandlungen, die zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und auch der Heilung von Krankheiten dienen.

Steht bei der Heilbehandlung also der Schutz der Gesundheit im Mittelpunkt, sind die Leistungen umsatzsteuerbefreit.

Eine Schönheits-OP sei aber keine Heilbehandlung, so der BFH unter Hinweis auf ein eigenes Urteil vom Oktober 2010.

Az.: V B 64/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wie sich Fehlinfos geraderücken lassen

Das Faktensandwich hilft im Umgang mit falsch vorinformierten Patienten

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?