Umsatzsteuer auf Anästhesie bei Schönheits-OP

MÜNCHEN (mwo). Anästhesistische Leistungen bei Operationen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Operation einer Heilbehandlung dient.

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Die Anästhesie bei Schönheits-OPs gehört daher nicht dazu, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.

Von der Umsatzsteuer befreit sei nur die ärztliche Diagnose und Heilbehandlungen, die zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und auch der Heilung von Krankheiten dienen.

Steht bei der Heilbehandlung also der Schutz der Gesundheit im Mittelpunkt, sind die Leistungen umsatzsteuerbefreit.

Eine Schönheits-OP sei aber keine Heilbehandlung, so der BFH unter Hinweis auf ein eigenes Urteil vom Oktober 2010.

Az.: V B 64/11

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