Recht
Unfall mit Rettungswagen auch ohne Kollision
Rettungsdienste können auch bei Unfällen mithaften und Schmerzensgeld zahlen, selbst wenn es zu keiner Kollision gekommen ist, wie das OLG Oldenburg entschied.
Rettungsdienste können auch bei Unfällen mithaften und Schmerzensgeld zahlen, selbst wenn es zu keiner Kollision gekommen ist, wie das OLG Oldenburg entschied.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!