Urteil

Uni entscheidet allein über Entzug des Doktortitels

Laut Bundesverwaltungsgericht sind allein die Universitäten zuständig, wenn es um die Aberkennung eines akademischen Grades geht.

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Zeit heilt manchmal Wunden – nicht aber Verstöße gegen wissenschaftliches Arbeiten. Eine fast zur Hälfte geklaute Doktorarbeit rechtfertigt den Entzug des Titels auch noch nach 29 Jahren, urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall einer prominenten Wissenschaftlerin und Politikberaterin.

Sie promovierte 1986 an der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn, also abseits der strafferen Promotionen im medizinischen Bereich. Ihr Thema: "Amerika: Das Experiment des Fortschritts".

Schon damals waren ihr mehrere abgekupferte Passagen nachgewiesen worden, eine Kommission ging 1991 aber noch von reiner Nachlässigkeit aus. Später wurde ihre Dissertation auf der Internetplattform VroniPlag überprüft.

Angestoßen dadurch, setzte die Philosophische Fakultät der Universität Bonn im Juli 2011 erneut eine Kommission ein. Diese stellte nun 327 "übernommene Textstellen" fest, die 46 Prozent der gesamten Dissertation ausmachen. Daraufhin entzog die Fakultät den Doktortitel.

Zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied. Das 1991 eingestellte Verfahren hindere die Universität nicht an einer erneuten Prüfung. Auch durfte der Gesetzgeber es den Universitäten überlassen, die Sanktionierung von Verstößen zu regeln, denn die Promotion sei wesentlicher Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht

Az.: 6 C 3.16

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!