Lange Krankheit

Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Verfallsfrist für Urlaubsansprüche erkrankter Arbeitnehmer weiter ausgedehnt. Demnach verfällt der Urlaub erst nach 15 Monaten. Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsunfähigkeit ruht.

Veröffentlicht:
BAG in Erfurt: Fehlerhafte Vorschriften im Gesetz.

BAG in Erfurt: Fehlerhafte Vorschriften im Gesetz.

© Martin Schutt / dpa

ERFURT (fl/mwo). Können Arbeitnehmer wegen einer anhaltenden Krankheit ihren Jahresurlaub nicht nehmen, verfällt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen erst nach 15 Monaten, also Ende März des übernächsten Jahres.

Eine anderslautende Vorschrift im Bundesurlaubsgesetz, die eine nur dreimonatige Verfallsfrist vorsieht, ist fehlerhaft, entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Das Urteil gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis wegen befristeter Erwerbsunfähigkeit ruht.

Damit setzte das BAG eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) in Luxemburg vom 22. November 2011 (Az.: C-214/10) unmittelbar in deutsches Recht um.

Bislang war umstritten, ob hierfür eine Änderung des Bundesurlaubsgesetzes durch den Gesetzgeber nötig ist.

Zudem stellten die obersten Arbeitsrichter klar, dass Urlaubsansprüche dauerhaft kranker Arbeitnehmer auch dann für bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erhalten bleiben, wenn sie eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommen und ihr Arbeitsverhältnis daher ruht.

Ansprüche auf den Mindesturlaub begrenzt

Geklagt hatte eine schwerbehinderte Frau, die an einer geriatrischen Rehaklinik in Baden-Württemberg angestellt war. Als sie 2004 erkrankte, erhielt sie eine befristete Erwerbsminderungsrente, sodass ihr Arbeitsverhältnis ruhte.

Ihren Jahresurlaub aus den Jahren 2005 bis 2009 konnte sie krankheitsbedingt nicht nehmen - insgesamt 149 Tage. Nachdem sie Ende März 2009 ganz aus ihrem Job ausschied, wollte sie sich ihren nicht genommenen Urlaub versilbern lassen.

Sie forderte von ihrem Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 18.841,05 Euro. Die Rehaklinik weigerte sich, zu zahlen. Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis entstehe gar kein Urlaubsanspruch.

Das BAG stellte nun klar, dass auch bei einem wegen andauernder Krankheit ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Denn auch ein Arbeitnehmer, der eine befristete Erwerbsminderungsrente erhält, sei krank.

Die Ansprüche seien allerdings auf den gesetzlichen Mindesturlaub, also jährlich 24 Werktage begrenzt. Im konkreten Fall stehen der Klägerin danach eine Urlaubsabgeltung für 2008 und anteilig für 2009 zu - insgesamt 3920 Euro brutto.

Az.: 9 AZR 353/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Lesetipps
Eine Krankenschwester misst die Temperatur einer älteren Frau mit einem berührungslosen Infrarot-Thermometer.

© amnaj - stock.adobe.com

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft