Bundessozialgericht
Urteil: Anwendungshinweise in Fachinformationen sind nur eine Empfehlung
Die AOK hatte gegen einen Arzt einen Regress verhängt, weil er eine Triple-Therapie verschiedener Wirkstoffe verordnet hatte. Die Kasse bezog sich dabei auf die Fachinformationen der Mittel. Zu Unrecht, urteilte nun das BSG.




