Direkt zum Inhaltsbereich

Fehldiagnose

Urteil: Krankenkasse muss abgelehnte Therapie bezahlen

Krankenkassen müssen die Kosten für eine abgelehnte Therapie übernehmen, wenn die Ablehnung auf einer ursprünglichen Fehldiagnose beruhte. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden.

Veröffentlicht:
Das Landessozialgericht gab dem Patienten recht. Er erhält die bereits bezahlten Behandlungskosten in Höhe von 34.773 Euro von der Krankenkasse zurück.

Das Landessozialgericht gab dem Patienten recht. Er erhält die bereits bezahlten Behandlungskosten in Höhe von 34.773 Euro von der Krankenkasse zurück.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Darmstadt. Gesetzliche Krankenkassen müssen eine zunächst abgelehnte und dann auf Privatkosten beschaffte Behandlung doch noch bezahlen, wenn der Ablehnung eine Fehldiagnose zugrunde lag, nach der richtigen Diagnose aber eine Leistungspflicht bestanden hätte. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschieden. Auf die ursprüngliche Fehldiagnose könne sich die Krankenkasse nicht mehr berufen.

Der im Behandlungsjahr 2014 50-jährige Kläger litt an zunehmenden multimodalen Sensibilitätsstörungen in den Beinen. Die Ärzte vermuteten als Differenzialdiagnose eine Ganglionitis und wollten diese off-Label mit Immunglobulinen behandeln. Die Krankenkasse schaltete den Medizinischen Dienst ein und lehnte die Kostenübernahme ab.

LSG gab Patienten recht

Der Patient ließ sich auf eigene Kosten behandeln. Mit seiner Klage verlangt er die Erstattung der hierfür bezahlten 34.773 Euro. In dem Streit eingeholte Gutachten ergaben, dass doch nicht eine Ganglionitis Ursache der Beschwerden war, sondern eine seltene Form der CIPD durch Entzündung der Spinalhinterwurzel. Zur Behandlung dieser Erkrankung waren die eingesetzten Immunglobuline zugelassen.

Das LSG gab nun dem Patienten recht. Die ursprüngliche Diagnose sei überholt und die Immunglobuline letztlich „indikationsgerecht“ angewendet worden.

In solch einer Situation könne sich die Krankenkasse nicht erfolgreich auf den Diagnosefehler berufen. „Dies würde den Verantwortungszusammenhang auf den Kopf stellen“, heißt es in dem Darmstädter Urteil. (mwo)

Landessozialgericht Hessen, Az.: L 8 KR 687/18

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Köln

Jüngerer Patient – höheres Schmerzensgeld

Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Besser als Atemtherapie?

Supragastrisches Aufstoßen lässt sich mit Gesang vertreiben

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt