Bundessozialgericht
Urteil: PTBS könnte auch bei Leichenumbettern Berufskrankheit sein
Eine Posttraumatische Belastungsstörung kann auch bei Leichenumbettern eine Berufskrankheit sein, so das Bundessozialgericht. Ein Gutachten soll Klarheit bringen.
Eine Posttraumatische Belastungsstörung kann auch bei Leichenumbettern eine Berufskrankheit sein, so das Bundessozialgericht. Ein Gutachten soll Klarheit bringen.
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