Arbeitsort als „infektiöser Hotspot“
Verwaltungsgerichtshof: Bayern muss Corona-Infektionen als Dienstunfälle anerkennen
Coronainfektionen sind als Dienstunfall anzuerkennen, wenn es im Arbeitsumfeld generell zu besonders hohen Infektionszahlen kam, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.