Vereinfachtes Erben im EU-Ausland

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BRÜSSEL (dpa). Erbverfahren von im EU-Ausland gestorbenen Bürgern sollen einfacher werden. Nach dem Willen der EU-Kommission wird in Zukunft nur noch ein Gericht für die Abwicklung von internationalen Erbrechtsfällen zuständig sein. Die EU-Behörde nahm einen entsprechenden Vorschlag an.

In der Regel soll künftig die Rechtsordnung des Staates gelten, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte. Im Testament können EU-Bürger aber auch festlegen, dass sie ihr Vermögen nach dem Recht ihres Heimatlandes vererben wollen. Das EU-Parlament muss der Verordnung noch zustimmen.

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