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Geplante Mietpreisbremse

Vermieter sind zum Handeln gezwungen

Experten raten zu Mietanhebungen, bevor das neue Gesetz greift. Bei Neubauten sollte die Miete so hoch wie möglich angesetzt werden.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:

BERLIN. Union und SPD wollen das Gesetz zu der im Koalitionsvertrag beschlossenen Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause verabschieden. Für Ärzte, die Wohnungen vermieten, besteht damit Handlungsbedarf.

Mit dem neuen Gesetz will die Große Koalition weitere Anstiege der Wohnungsmieten deckeln. In den vergangenen Jahren hatten insbesondere in Großstädten wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart die Mieten massiv angezogen, weil die Einwohnerzahlen in diesen Ballungsräumen stärker als der Wohnungsneubau gestiegen waren.

Sowohl die Union als auch die SPD hatten mit dem Versprechen einer Mietpreisbremse im vergangenen Bundestagswahlkampf um Stimmen gebuhlt. Das Gesetz sieht vor, dass die Landesregierungen festlegen können, in welchen Städten die Mietpreisbremse greift.

Das Gesetz konterkariert sich selbst

Experten bezweifeln allerdings, dass das Gesetz seinen Zweck erfüllen wird. "Viele Vermieter werden jetzt noch ihre Wohnungsmieten erhöhen, bevor das neue Gesetz sie daran hindert", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident der Maklervereinigung Immobilienverband Deutschland (IVD).

"Die Mietpreisbremse wird in vielen Fällen zu vorgezogenen Mieterhöhungen führen, weil viele Eigentümer ihre jetzt noch vorhandenen Spielräume ausnutzen werden", meint auch Michael Voigtländer, Immobilienökonom beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln.

Gegenwärtig können Vermieter ihre Mieter jederzeit bis auf die im Mietpreisspiegel ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Dabei darf die Miete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent angehoben werden.

"Viele private Vermieter haben es in der Vergangenheit versäumt, ihre Wohnungsmieten an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen und werden dies nun noch schnell nachholen", sagt Gerold Happ, Jurist und Geschäftsführer beim Eigentümerverband Haus & Grund.

Mieter könnten die Erhöhung der Miete nicht verhindern. "Sie können allerdings im Fall einer Mieterhöhung mit einer Frist von nur zwei Monaten kündigen", sagt Happ. "Sollte dies der Fall sein, können die Eigentümer derzeit noch die Wohnung zu einem auch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Preis wieder vermieten."

Nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse werde dies nicht mehr der Fall sein, sagt der Jurist. Das Gesetz sieht vor, dass in jenen Städten, die der Mietpreisbremse unterliegen, bei Anschlussvermietungen die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um maximal zehn Prozent übersteigen darf.

Zudem soll bei künftigen Mieterhöhungen in fortlaufenden Verträgen die Miete nur noch um maximal zehn Prozent innerhalb dreier Jahren steigen dürfen.

Erstvermietung möglichst teuer halten

Die Mietpreisbremse soll zwar nicht für neu errichtete Eigentumswohnungen gelten. "Bei der Erstvermietung müssen sich die Besitzer nicht am Mietpreisspiegel orientieren", sagt Happ. Aber: "Sie sollten die Miete so hoch wie möglich ansetzen."

Denn sowohl bei laufenden Verträgen als auch bei Anschlussverträgen nach Auszug des ersten Mieters, werde eine Mieterhöhung erst dann möglich sein, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt. "Bis dies bei Neubauwohnungen der Fall ist, können jedoch viele Jahre vergehen", so Happ.

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