Versorgungsausgleich nach Scheidung war nicht gerecht
KARLSRUHE (mwo). Bei der Aufteilung der Altersversorgung nach einer Scheidung wurden Frauen früher benachteiligt. Die im März 2003 abgelöste Regelung war daher verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auswirkungen hat der Beschluß aber nur auf noch anhängige Verfahren.