OVG Lüneburg
Gericht: Ärztliches Versorgungswerk muss bei Schwerbehinderung keine abschlagsfreie frühere Rente gewähren
Schwerbehinderte Ärztinnen und Ärzte müssen bei einer vorzeitigen Rente Abschläge bei der Ärzteversorgung hinnehmen. Ein aktuelles Urteil betonte die unterschiedlichen Regelungen der Versorgungswerke.




