Hintergrund
Vertragsarzt mit Festgehalt? Das kommt Gemeinschaftspraxen teuer zu stehen!
Bei einer Scheinselbstständigkeit von Vertragsärzten drückt die KV kein Auge zu und fordert Honorare zurück. Zu recht, entschied kürzlich das Bundessozialgericht. Dabei wird auch eine Probezeit als Anstellung gewertet.