Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Viel Spielraum für Arztpraxen in Neubaugebieten
Die Baunutzungsverordnung wertet freiberufliche Tätigkeiten als „gleichsam privat“. Sie könnten daher „mehr oder weniger in jeder Wohnung ausgeübt werden“, so jetzt der Münchener Verwaltungsgerichtshof.






