Vorsicht vor Abzock-Falle aus Portugal

Flüchtiges Lesen kann sich rächen. Jährlich 1057 Euro ohne Mehrwertsteuer sollen Ärzte berappen, die irrtümlich einen Vertrag für eine Anzeige im "Verzeichnis der Mediziner" unterschrieben haben.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:
Adressschwindler locken mit "kostenfreien" Angeboten.

Adressschwindler locken mit "kostenfreien" Angeboten.

© T. Aumann / fotolia.com

FRANKFURT/MAIN. Ärzte zählen zu den bevorzugten Adressaten von Unternehmen, die für teures Geld Einträge in dubiose Register oder Verzeichnisse anbieten, ob in gedruckter Form oder im Internet.

Derzeit versucht etwa ein Unternehmen mit Sitz in Portugal, über eine vermeintlich "kostenfreie" Aufnahme ins "Verzeichnis der Mediziner" Ärzten Geld aus der Tasche zu ziehen.

Erst im Februar hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Vorgehen der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die mit einer "Gewerbeauskunft-Zentrale" Kasse zu machen versucht, als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet.

Mit einer ähnlichen Methode tritt seit Jahren ein Unternehmen mit Sitz in Lissabon auf, das sich als Verlag bezeichnet, als United Lda oder United Directorios Lda firmiert und die Website temdi.com betreibt.

1057 Euro pro Jahr

Mit einem amtlich anmutenden Anschreiben werden Ärzte aufgefordert, die "Gültigkeit" ihrer Daten in einem "Verzeichnis der Mediziner" zu "bestätigen": "Die regelmäßige Kontrolle Ihrer gespeicherten Grunddaten ist fällig." Die Daten würden "kostenfrei" veröffentlicht.

Wenige Sätze weiter heißt es: "Sollten Sie die Veröffentlichung von Informationen wünschen, die über Ihre derzeit verwendeten Daten hinausgehen, benutzen Sie bitte das beigefügte Formular für diesen kostenpflichtigen Auftrag."

Das Anschreiben schließt mit dem Satz: "Bitte kontrollieren Sie Ihren Eintrag sehr sorgfältig und nehmen eventuelle Aktualisierungen vor."

Auf dem beigefügten Blatt werden dann Adressdaten und Spezialgebiete, Praxisausstattung und ähnliches abgefragt. Oben auf der Seite steht in einem schwarzen Balken: "Prüfen und ergänzen Sie dieses Blatt sorgfältig, nur dann kann der Auftrag korrekt ausgeführt werden."

Unten auf der Seite beginnt der letzte Absatz mit dem Wort "Auftrag".

Weiter heißt es: "Ich erteile hiermit dem Verlag United Lda den Auftrag (...) Die Kosten für die Anzeige betragen Euro 1057 p. a. exkl. MwSt ..." Beigelegt ist dem Anschreiben außerdem ein Umschlag, der an ein Postfach in Niederaula adressiert ist ("Entgelt bezahlt Empfänger").

Juristen würde schnell klar werden, dass die Sache Geld kosten kann, schließlich ist bereits im elf Zeilen langen Anschreiben die Rede von "kostenpflichtig" und von "Auftrag". Ärzten, die den Tisch voll bürokratischem Schriftverkehr haben, kann das aber durchaus entgehen.

Schriftstücke vor der Unterschrift genau lesen

Ein Krankenhausarzt aus Bayern berichtete der "Ärzte Zeitung" von einem Kollegen, der darauf hereingefallen sei. Er habe große Probleme gehabt, sich aus dieser Kostenfalle wieder zu befreien.

Der Krankenhausarzt erhält diese Schreiben ebenfalls seit Jahren und hat sich an die Polizei gewendet mit der Frage, ob sie diesem Treiben Einhalt gebieten könne. Nach Einschätzung der zuständigen Polizeiinspektion handle es sich aber nicht um Betrug, so der Arzt.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, der das Düsseldorfer Urteil gegen die "Gewerbeauskunft-Zentrale" erstritten hat, rät Ärzten dringend, alle Schriftstücke genau zu lesen, bevor sie sie unterschreiben und absenden.

Der Schutzverband geht inzwischen erneut gegen die "Gewerbeauskunft-Zentrale" vor, die nach seinen Angaben weiterhin Schreiben verschickt, wenn auch mit etwas geänderten Formulierungen.

Die Entscheidungsgründe zum Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind jetzt als PDF auf der Website des Schutzverbands (dsw-schutzverband.de) verfügbar.

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