Vorsteuerabzug für Arztpraxen gefordert
BERLIN (maw). Arztpraxen und Kliniken könnten von einer einheitlichen Mehrwertsteuerpflicht von sieben Prozent für alle Gesundheitsdienste - Arzneimittel eingeschlossen - und einem generellen Recht auf Vorsteuerabzug profitieren. Davon ging der Gesundheitsökonom Professor Günter Neubauer gestern in Berlin auf der zweitägigen Wirtschaftswoche-Tagung zur Medizintechnik aus.