Krankenhausreformanpassungs-Gesetz
Klinik-Reform: Ländermehrheit empfiehlt ein Ja mit vielen Einschränkungen
Anders als eine Länder-Minderheit schlägt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats vor, einen Haken an die Krankenhausreform zu machen. Den bleibenden Unmut über das KHAG bündeln die Länder in einer Entschließung.
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Am 27. März entscheidet der Bundesrat voraussichtlich über sein Votum zum Krankenhausreformanpassungs-Gesetz.
© Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt der Länderkammer, beim Krankenhausreformanpassungs-Gesetz (KHAG) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Eine Initiative von Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Schritt vorgeschlagen hat, fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Dem Vernehmen nach wollen sich nur Sachsen und Sachsen-Anhalt der Initiative anschließen, Brandenburg und Baden-Württemberg enthielten sich. Man wolle das KHAG in dieser Form „nicht kampflos übernehmen“, hat Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) Mitte der Woche den Vorstoß begründet. Ziel sei es, nochmals einen Diskussionsprozess unter den Ländern anzustoßen.
Muss das KHAG in den Vermittlungsausschuss?
Mecklenburg-Vorpommern will Krankenhausreform „nicht kampflos“ übernehmen
Dazu wird es nun nicht kommen, wenn das Bundesrats-Plenum am 27. März seinem Gesundheitsausschuss folgen sollte. Allerdings signalisiert die Ländermehrheit alles andere als Zufriedenheit. Sie schlägt eine Entschließung vor, die den versammelten Unmut über das Ergebnis des zähen Abstimmungsprozesses mit dem Bund widerspiegelt.
Große Kritikpunkte der Länder bleiben bestehen
Zwar trügen die Anpassungen im KHAG dazu bei, die praktische Umsetzung der Krankenhausreform zu erleichtern – so beispielsweise bei der Ausgestaltung von Kooperationen.
Als verbleibende Hauptkritikpunkte aber werden benannt: Die Definition zu Krankenhausstandorten („Zwei-Kilometer-Regel“), zu Fachkliniken (bundeseinheitliche Regelung bis Ende März 2030) sowie die Ausnahmen bei Leistungsgruppenzuweisungen (bis zu sechs Jahre Verschiebung im Einvernehmen mit den Krankenkassen). Sauer stoßen den Ländervertretern außerdem die neuen Vorgaben bei Pflegepersonaluntergrenzen auf.
Anpassungsgesetz verabschiedet
Einstimmung auf die nächste Runde beim Umbau der Kliniklandschaft
„Die genannten Regelungen schränken die Planungshoheit der Länder in erheblichem Maße ein und führen zu Schwierigkeiten bei der weiteren Umsetzung der Reform“, heißt es in der vorgeschlagenen Entschließung.
Dass die Selbstverwaltungspartner einheitlich über die Definition von Fachkliniken entscheiden sollen, trage den unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Ländern „nicht hinreichend Rechnung“.
Bitte an den Bund: Vorhaltevergütung nachjustieren
Auch die gesetzgeberischen Einzelheiten der Vorhaltevergütung besorgen die Länder. Daher sollten die budgetneutrale Phase (2026/27) und die Konvergenzphase (2028/29) dafür genutzt werden, um die Regelungen „nachzujustieren“.
Doch das alles ist als Bitte formuliert: Denn mit dem Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren geben die Ländervertreter das Heft des Handelns aus der Hand – es sei denn, das Plenum des Bundesrats entscheidet sich noch anders. (fst)






