Vorteil für die Beschenkten
MÜNCHEN (ddp). Grundstücksschenkungen unterliegen im Regelfall einer niedrigeren Schenkungsteuer als die Schenkung der zum Grundstückserwerb erforderlichen Geldmittel. Diese steuerliche Begünstigung setzt nicht voraus, daß der Schenker dem Bedachten ein ihm gehörendes Grundstück unentgeltlich überträgt.