Wahloptionen in der Klinik überfordern oft Patienten

MÜNCHEN (wst). Die Aufnahme ins Krankenhaus stellt für viele Patienten eine Ausnahmesituation dar. Unter Stress wird dann so mancher Wahlleistungsvertrag versehentlich unterschrieben.

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Das zumindest ist die Erfahrung von Rechtsanwältin Dagmar Schön aus München, die Patienten vertritt, welche bei der Klinikaufnahme ungewollt in die eine oder andere Kostenfalle getappt sind.

Ein Fall ist der eines inzwischen früh berenteten Hartz-IV-Empfängers. Nach Medienberichten hat der Kassenpatient, der für eine schwere Herzoperation in ein Städtisches Krankenhaus in München gekommen war, Aufnahmeunterlagen unterschrieben - und offensichtlich nicht gründlich gelesen.

Dass er dabei auch eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen mit Chefarztbehandlung abgezeichnet hat, sei ihm erst bewusst geworden, als ihm später die Rechnung über mehrere tausend Euro präsentiert wurde.

Bekommen, was er nicht wollte

Das damit befasste Landgericht München I räumte die Möglichkeit ein, dass der Patient gar nicht wollte was er bekam, pochte aber auf die Rechtsgültigkeit seiner Unterschrift.

Angesichts der Finanzmisere des "Chefarztpatienten wider Willen" kam ihm das Gericht insoweit entgegen, als es einen Vergleich mit reduzierter Ratenzahlung anregte, dem der Patient zustimmte.

Ein patientenfreundliches Urteil hätte anders ausgesehen und die Wahlleistungsvereinbarung kritischer gewürdigt, sagte Anwältin Schön der "Ärzte Zeitung".

Sie appellierte an Klinikträger, mit gutem Beispiel voranzugehen: Patienten sollten zusätzlich zum Vertragstext auch mündlich auf die selbst zu tragenden Kosten von angebotenen Wahlleistungen hingewiesen werden.

Speziell PKV-Versicherte würden oft fälschlich voraussetzen, dass alle angebotenen Wahlleistungen von ihrer Kasse übernommen werden.

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