Weg zur Arbeit: Umweg kostet Versicherungsschutz

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (bü). Arbeitnehmer, die vor Antritt ihrer Fahrt zur Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Einkauf einlegen, sind für diesen Ausflug nicht unfallversichert. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen.

In ersterem Fall hatte eine Arbeitnehmerin vor Antritt ihrer Fahrt zur Arbeit einen Metzger auf der gegenüberliegenden Straßenseite angesteuert. Sie rutschte auf dem Rückweg zum Auto auf eisglatter Fläche aus und zog sich einen Schien- und Wadenbeinbruch zu. Kein Wegeunfall, urteilte das BSG.

Ähnlich ging es einem Arbeitnehmer, der auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Roller einen Abstecher zum Supermarkt machte, auf dem Parkplatz wurde er von einem Auto verletzt. In beiden Fällen fehlte es an der "Betriebsbedingtheit des Einkaufsweges".

Az.: B 2 U 15/07 R, B 2 U 17/07 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen

Einer Person wird Blut abgenommen.

© luaeva / stock.adobe.com

Hohe Sterblichkeit

Diese vier Killer bei Thrombozytopenie nicht übersehen!