Arbeitsrecht

Welpenschutz für Azubis hat Grenzen

Auch ein Ausbildungsverhältnis lässt sich bei Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung kündigen.

Veröffentlicht:

ERFURT. Medizinische Fachangestellte können auch im Ausbildungsverhältnis entlassen werden, wenn der dringende Verdacht eines schweren Pflichtverstoßes besteht.

Der besondere rechtliche Schutz für Auszubildende steht einer "Verdachtskündigung" nicht entgegen, entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht den Fall eines angehenden Bankkaufmanns (Az.: 6 AZR 845/13).

Der sollte Geld in den Nachttresor-Kassetten zählen. Der Azubi kam dem zwar nach, doch kurze Zeit später wurde ein Kassenfehlbestand in Höhe von 500 Euro festgestellt.

Als der Auszubildende in einem Personalgespräch auf einen unbezifferten Fehlbetrag angesprochen wurde, hatte er selbst die 500 Euro genannt. Die Bank wertete dies als Täterwissen und kündigte wegen des Verdachts des Diebstahls.

Der Auszubildende meinte, ein Ausbildungsverhältnis könne nicht durch eine Verdachtskündigung beendet werden. Schließlich stehe es nach dem Bundesbildungsgesetz unter besonderem Schutz.

Doch damit kam er nicht durch. Grundsätzlich ist auch im Ausbildungsverhältnis eine Verdachtskündigung möglich, urteilte das BAG.

Wie bei regulären Arbeitnehmern setze dies voraus, dass objektive Tatsachen den dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung erhärten, so dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird.

Dies sei hier erfüllt gewesen. (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Große Mehrheit in der Nationalversammlung

Sterbehilfegesetz in Frankreich nimmt erste Hürde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Der Einsatz von KI verändert einiges. „Ich verstehe als Arzt nur das, was ich verstehen will, stecke Patienten unbewusst in Schubladen und nach einem langen Tag höre ich auch nicht mehr so gut zu. Ganz anders die KI“, berichtet Hausarzt Professor Wolfgang von Meißner.

© Limitless Visions / stock.adobe.com

„Enorme Veränderungen“

Wie ein Hausarzt KI in seiner Praxis einsetzt

Der 128. Deutsche Ärztetag findet von 07. bis 10. Mai in Mainz statt.

© Christian Glawe-Griebel/helliwood.com

Themenseite

Alle Berichte vom Ärztetag im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung