Club Deals mit Immobilien

Weniger Risiken, höhere Chance

Immer häufiger tun sich mehrere vermögende Privatanleger zusammen, um gemeinsam Immobilien zu erwerben. Sie reduzieren auf diese Weise ihre Risiken und erhöhen ihre Renditechancen. Allerdings sollten bei diesen so genannten "Club Deals" einige gesellschaftsrechtliche Aspekte beachtet werden.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Betongold zählt nach wie vor zu des Deutschen liebster Anlageform. Wenn sich ein Investment auf mehrere Schultern verteilt, wird die Sache sicherer.

Betongold zählt nach wie vor zu des Deutschen liebster Anlageform. Wenn sich ein Investment auf mehrere Schultern verteilt, wird die Sache sicherer.

© Schlierner / Fotolia.com

NEU-ISENBURG. Dass Mediziner gemeinsam das Ärztehaus erwerben, in dem sie ihre Praxen haben, ist nicht ungewöhnlich. Immer mehr vermögende Privatanleger tun sich jetzt jedoch auch zusammen, um in Wohn- und Geschäftshäuser zu investieren.

"Sogenannte Club Deals, in dem mehrere Investoren gemeinsam Immobilien erwerben, sind klar auf dem Vormarsch", sagt Esfandiar Khorrami, Miteigentümer der Berliner Anwalts- und Steuerberaterkanzlei Bottermann Khorrami, die zunehmend öfter Kunden bei solchen Transaktionen steuerlich berät.

Die Trendaussage bestätigt eine neue Studie des europäischen Fondsverbands INREV. "Seit 2009 ist das Transaktionsvolumen solcher Club Deals europaweit von 20,5 Milliarden Euro auf 86,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gestiegen", sagt Matthias Thomas, Vorstandsvorsitzender des europäischen Fondsverbands INREV.

Denn auch Family Offices und kleinere Pensionskassen tun sich immer häufiger zusammen, um gemeinsam Immobilien zu erwerben.

Kein vorzeitiger Ausstieg

Vermögende Privatanleger und Profiinvestoren reagieren damit auf die Abwicklung zahlreicher Immobilienfonds nach Ausbruch der Finanzkrise. Weil Investoren damals in Panik ihr Kapital aus den Fonds abzogen, gerieten zahlreiche Anlagevehikel in Liquiditätsnöte und mussten ihre Immobilien in Notverkäufen weit unter Marktwert veräußern.

Dadurch erlitten auch jene Anleger Verluste, die in der Krise einen kühlen Kopf bewahrt hatten. "Viele Investoren haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Immobilienfonds gemacht", sagt Thomas.

Bei Club Deals drohe diese Gefahr nicht, erläutert Günter Vornholz, Professor für Immobilienökonomie an der EBZ Business School in Bochum. "Die Partner einigen sich vorab verbindlich, wann und unter welchen Umständen die Immobilie später wieder verkauft werden soll." Anders als bei einem Fonds sei ein vorzeitiger Ausstieg einzelner Investoren deshalb nicht möglich.

Das ist aber nicht der einzige Vorteil, den Club Deals bieten. "Während das Kapital eines einzelnen Investors nur für den Erwerb einer Immobilie ausreicht, können drei vermögende Privatanleger gemeinsam drei verschiedene Objekte an unterschiedlichen Standorten erwerben", sagt Vornholz.

"Dadurch können sie das Anlagerisiko streuen und gemeinsam ihre Renditechance erhöhen."

Ausgefeilte Verträge schützen

Von dem neuen Trend profitieren nicht zuletzt Kapitalanlagegesellschaften, die in der Vergangenheit ausschließlich Immobilienfonds aufgelegt haben. Denn Family Offices und Pensionskassen nutzen bei ihren Club Deals deren Expertise für den gemeinsamen Erwerb und das Management der Immobilienportfolios.

"Wir verzeichnen bei unseren Kunden ein stetig steigendes Interesse an Club Deals und tätigen für sie entsprechende Arrangements", versichert Claus Thomas, Deutschlandchef der Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft LaSalle Investment Management.

Privatanleger, die gemeinsam Immobilien erwerben, sollten dazu eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen. "Dadurch ist das Investment geschützt, falls einer der Partner in Privatinsolvenz gerät", erklärt Immobilienexperte Vornholz.

Zudem sollte im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein, was geschieht, wenn es Probleme bei der Vermietung gibt oder ein Partner in Liquiditätsnöte gerät. "Je detaillierter die Verträge sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass potenzielle Konflikte später gar nicht erst aufbrechen", ist Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei der Hamburger Kanzlei TPW, überzeugt.

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