Wettbewerbshüter haben ein Auge auf die Arztwerbung
BAD HOMBURG (pei). Die neuen Freiheiten bei der Arztwerbung führen nach Meinung der Wettbewerbszentrale zu einem erhöhten Beratungsbedarf. So habe der Bundesgerichtshof in einem Urteil zwar Arztwerbung im weißen Kittel gestattet, dies habe er allerdings mit der Einschränkung versehen, es dürfe davon keine Gesundheitsgefährdung ausgehen.