Widerspruch muss kein schlimmes Ende nehmen
NEU-ISENBURG (juk). Ärzte, die sich gegen einen Regress wehren, müssen nicht fürchten, am Ende schlechter dazustehen als vorher. Der Beschwerdeausschuss darf den Regressbetrag nach dem Widerspruch nicht in jedem Fall erhöhen. Darauf weist Arztrechtler Rainer Kuhlen aus Mönchengladbach hin.