Abrechnung

Willkürliche Auslegung der GOÄ zählt als Betrug

Ärzte sollten bei der Abrechnung nach GOÄ möglichst auf Interpretationen einzelner Ziffern verzichten. Denn auch wenn die Abrechnung nicht über eine Institution wie die KBV erfolgt, die GOÄ ist dennoch eine Rechtsverordnung. Damit können Abweichungen von den Ziffern als Betrug geahndet werden.

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