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Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium

Klingbeils Zuckersteuer: Am Ende bloß ein Mittel gegen Haushaltslöcher?

Die Zuckersteuer auf Süßgetränke ist in der Regierungskoalition umstritten. Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium legen den Verdacht nahe, dass es vor allem um zusätzliche Steuereinnahmen und nur beiläufig um Prävention geht.

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Das Foto zeigt eine Regalwand mit Erfrischungsgetränken im Supermarkt.

Die Finanzkommission Gesundheit hat eine Steuer auf zuckergesüßte Softdrinks empfohlen. Pläne des Bundesfinanzministeriums deuten eher auf eine „Getränkesteuer“ hin.

© ltyuan - stock.adobe.com

Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Abgabe auf stark zuckerhaltige Limonaden könnte zu einer Getränkesteuer verkümmern. Dies geht aus Eckpunkten für eine „Zuckergetränkesteuer“ aus dem Bundesfinanzministerium hervor, die der Ärzte Zeitung vorliegen.

Diese fließt sie in das allgemeine Steueraufkommen ein, kann somit – anders als eine Abgabe – nicht zweckgebunden für Prävention oder andere Gesundheitszwecke verwendet werden. Laut den Eckpunkten will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die neue Steuer sehr weit fassen.

Erhoben werden soll sie nicht nur auf Fruchtsäfte, sondern auch auf Eistees, Biermischgetränke oder gesüßte Getränke aus Nüssen, Getreide oder Samen – wie etwa Hafer-, Reis- oder Kokosdrinks. Auch Milchgetränke oder Fertigkaffees sollen dazugehören.

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Diese weite Definition sei geboten, um „Ausweichbewegungen“ der Hersteller vorzubeugen, die bereits aus anderen Ländern bekannt seien, heißt es. Ein ausdrücklicher Gesundheitsbezug findet sich in dem Papier aus dem Klingbeil-Ministerium nicht. Zwar ist von einer „Lenkungswirkung“ mit Blick auf den Zuckergehalt die Rede. Gleichrangig werden jedoch „Einnahmen für den Bundeshaushalt“ erwähnt.

Gestaffelter Steuertarif geplant

Beim Steuertarif orientiert sich das Papier überwiegend an den Vorschlägen der „Finanzkommission Gesundheit“ (FKG): Geplant ist ein gestaffelter Obolus, der ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter greift. Beispielsweise bei zuckerhaltigen Getränken sollen bei 4,5 bis 7 Gramm Zucker je 100 ml 26 Cent je Liter fällig werden. Bis 10 Gramm sollen laut dem Papier 32 Cent erhoben werden, für stark zuckerhaltige Getränke mit mehr als 10g/100ml sind 38 Cent geplant.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich am Dienstag irritiert über die Eckpunkte. Sie kritisiert nicht nur die fehlende Zweckbindung der Einnahmen für die Gesundheitsversorgung. Sie stößt sich auch daran, dass die Steuer auch auf süßstoffhaltige Getränke ohne Zucker erhoben werden soll. „Damit konterkariert die Steuer jeden präventiven Ansatz und wird zur reinen Getränkesteuer ohne Lenkungsform“, moniert die DKG.

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Am Ende gehe es der Regierung offenbar mehr darum, „Haushaltslöcher zu stopfen“, als um weniger schädlichen Zuckerkonsum, heißt es. Die FKG hatte das Steueraufkommen auf jährlich rund 450 Millionen Euro geschätzt. In den Eckpunkten werden dazu keine Angaben gemacht.

Konsum von gesüßten Limonaden sozial ungleich verteilt

Die Kommission hatte in ihren Ende März präsentierten Vorschlägen darauf verwiesen, dass ein erheblicher Teil der Zuckeraufnahme durch gesüßte Erfrischungsgetränke erfolgt – im Schnitt 90 bis 100 Liter werden davon in Deutschland pro Kopf und Jahr getrunken. Dabei sei der Konsum sozial ungleich verteilt. Besonders hoch ist er bei Kindern aus Haushalten mit niedrigem Sozialstatus.

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Die gesundheitlichen Folge- und Versorgungskosten von erhöhtem Konsum stark gesüßter Limonaden bezifferte die FKG auf rund 2,1 Milliarden Euro jährlich zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Doch im wirtschaftsliberalen Flügel der Unionsfraktion ist die Zuckersteuer verpönt. Bei der Abstimmung im Bundestag über das Beitragssatzstabilisierungsgesetz gaben etliche Abgeordnete quasi als Protestnote persönliche Erklärungen ab. Diese „staatliche Zwangsabgabe“ würde den Betrieben „in ohnehin wirtschaftlich angespannten Zeiten erhebliche neue Kosten und einen bürokratischen Mehraufwand aufbürden“, hieß es darin. (fst)

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